Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen, Ethologin
Fachtierärztin für Verhaltenskunde; zus.
Bez.: Tierschutzkunde
INSTITUT FÜR HAUSTIERKUNDE
CHRISTIAN-ALBRECHTS-UNIVERSITÄT ZU KIEL
Gutachten zu folgender Fragestellung:
Ist bei allen Exemplaren der nachfolgend
aufgeführten Hunderassen a priori aufgrund rassespezifischer
Merkmale von einer gesteigerten Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen:
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino,
Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol,
Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback?
Die Aggressivität, das Ausmaß der
Angriffsbereitschaft, kennzeichnet eine ganz spezifische
Motivationslage (Handlungsbereitschaft, innere Gestimmtheit)
eines Hundes in einer ganz bestimmten Situation und wird von
etlichen endogenen und exogenen Faktoren beeinflußt.
Umwelteinflüsse, zumal belebte wie unbelebte Reize in der
frühen Jugendentwicklung, die Sozialisation und Bindung an
Menschen und Artgenossen, das Alter (Vielfalt und Art sozialer
Erfahrungen), der soziale Status in der Gruppe/Familie und
beispielsweise das jeweilige Territorium (zuhause, neutral,
fremd) spielen eine entscheidende Rolle für das individuelle,
situative Aggressionsverhalten. Dieses gilt für jeden Hund.
Das beobachtbare Verhalten eines jeden
aggressiv gestimmten Hundes ist also von zahlreichen Einflüssen
und Reizen abhängig und Ausdruck oder Indikator für den
so differenziert wechselseitig beeinflußbaren inneren Zustand
des Tieres in einer ganz bestimmten Situation.
Die Abhängigkeit der Motivationssysteme von
verschiedenen Faktoren und der Abhängigkeit untereinander ist so
vielfältig wie variabel.
Aggressivität ist innerhalb gewisser
Grenzen für Tierarten festgelegt (Immelmann 1982), in bezug auf
Haustiere gilt dies auch für Rassen (Feddersen-Petersen 1994;
Gattermann 1993). Aggressives Verhalten ist jedoch nicht beliebig
extrapolierbar und muß keineswegs typisch für das betreffende
Individuum einer Rasse sein, weshalb eine Beurteilung der
potentiellen Gefährlichkeit eines Hundes, somit der
Art und des Ausmaßes seiner Aggressivität in bestimmten
Situationen, für außerordentlich schwierig bis unmöglich
erachtet wird. So eine Beurteilung setzt voraus, daß ein Hund
gut bekannt ist, seine Reaktionen in aggressiven Interaktionen
mit Artgenossen wie Menschen mehrfach beobachtet wurden und seine
Fähigkeit zur aggressiven Kommunikation (Austausch von Signalen
im aggressiven Kontext ohne Eskalation, ohne Zubeißen, ohne
Ernstkampf) bekannt ist. Selbst dann können überraschende
Umweltkonstellationen nicht vorhersehbare Reaktionen eines Hundes
bewirken.
Will man Hypotrophien (Abnahmen,
Verringerungen) oder Hypertrophien (Zunahmen, Übersteigerungen)
von Verhaltensweisen innerhalb bestimmter Funktionskreise
(Verhaltenssystem, wie z.B. Aggression) bestimmen,
benötigt man ein Bezugssystem.
Häufigkeits- oder Qualitätsverschiebungen
im Verhalten von Haustieren sind nur zu beweisen, zu messen sowie
in ihrer Bedeutung für das Tier in seinem Sozialsystem zu
ermessen, wenn vergleichende Untersuchungen mit der Stammart
vorliegen. Domestikationsbedingte Änderungen können sich auf
relativ schwächer oder stärker ausgebildete Änderungen in der
Art, Häufigkeit oder Auslösbarkeit von Verhaltensweisen
beziehen (Miller 199797). Selektive Zuchtwahl kann diese
Verschiebungen festigen.
Da Untersuchungen zum Wolfsverhalten uns
zwar essentielle Kenntnisse zur biologischen Bedeutung von
Verhaltensweisen, die wir mehr oder weniger modifiziert bei
Hunden finden, nicht aber Aufschlüsse über
Wünschenswertes Hundeverhalten zu liefern vermögen,
weil Wölfe ganz andere ökologische Ansprüche als Hunde haben
und der Domestikationsprozess keine pathologischen Varianten der
Wildarten hervorbrachte, sondern Hausiere, die in einer
besonderen ökologischen Nische (Herre und Röhrs
1990) streßfrei mit uns leben können (bis auf einige
Extremformen), sind zudem vergleichende Untersuchungen an
verschiedenen Hunderassen unter definierten Bedingungen
vonnöten, um gesteigerte Aggressivität definieren
zu können. Im folgenden beziehe ich mich auf die am Institut
für Hautierkunde durchgeführten Analysen zum Sozialverhalten
von über 20 Hunderassen (Feddersen-Petersen 1995). Zudem
benötigen wir Fallbeispiele zur Genese eines relativ
übersteigerten Aggressionsverhaltens, wie es beispielsweise bei
sozial deprivierten Hunden aus sog. Massenzuchten in sozial
bedrängten Situationen auftritt und Symptom ihres gestörten
Verhaltens sein kann.
Aggressives Verhalten bei Hunden wird
bedingt oder verursacht von mindestens neun unterschiedlichen
Systemzusammenhängen (Hassenstein 1994). Menschen spielen als
Sozialpartner von Hunden eine nicht zu unterschätzende Rolle bei
der Entwicklung typischer aggressiver Interaktionen,
so auch eines relativ gesteigerten Aggressionsverhaltens.
Aggressives Verhalten, normaler Bestandteil
des Sozialverhaltens auch bei Haushunden, kann also in bestimmter
Ausprägung und unter besonderen Gegebenheiten zu Ausdruck eines
gestörten Organismus Umwelt Gefüges und damit
Indikator für Verhaltensstörungen (und Leiden) werden, so z.B.
auch bei genetischen Defekten als Folge unbiologischer
Zuchtauslese. Pit-Bull-Terrier (Kreuzungen) zeigten
ein grotesk übersteigertes Aggressionsverhalten, das ein
Zusammenleben der Welpen untereinander und mit der Mutterhündin
unmöglich machte (Feddersen-Petersen 1995). Zur
Negativauslese bei der Verpaarung (streng einseitige
Selektion auf Angriffs- und Kampfverhalten) kamen eine gestörte
Jugendentwicklung sowie eine Aggressionsdressur.
Gesteigerte Aggressivität ist hier
maßgeblich auf hereditär organische Defizite, einschließlich
zentralnervöser Mechanismen zurückzuführen. So werden
Verhaltensänderungen zu Indikatoren für schadensträchtige
Situationen, die auf angeborene Defekte hinweisen, welche der
Bedarfsdeckung (Tschanz 1993) entgegenwirken bzw. nicht dazu
angetan sind, der Schadensvermeidung für das Tier und dessen
Verband zu dienen.
Die normativ bestimmte Norm (gegeben durch
das Gelingen von Selbstaufbau, Selbsterhalt und Fortpflanzung)
wird nicht mehr erreicht. Die Hunde gelangen mit ihrer Umwelt
nicht zur Harmonie, weil sie von Geburt an ihre Regelkreise nicht
in eine Homöostase zu bringen vermögen. Außerdem verursachen
Aggressionszüchtungen Schmerzen, Leiden und Schäden
beim Tier selbst durch Verletzungen im Kampf (bzw. danach). Zudem
können solche Hunde nur unter freiheitsbeschränkenden
Zwangsmaßnahmen gehalten werden und müssen, da
letztendlich niemand mehr mit ihnen umgehen kann, in vielen
Fällen eingeschläfert werden.
Symptome der beschrieben Übersteigerungen
sind in stark abgeschwächter Form bei bestimmten Zuchten der
Rasse American Staffordshire Terrier zu finden (Redlich, in
Vorb.; Feddersen-Petersen, in Vorb.) oder sie werden für
bestimmte Zuchtlinien des Bullterriers beschrieben (Schleger
1983). George (1995), die Bullterrier anderer Zuchtlinien
analysierte, konnte Verhaltensausfälle wie
übersteigerungen nicht bestätigen.
Unter einer Hypertrophie im Bereich des
Aggressionsverhaltens ist nach vergleichenden Untersuchungen zur
Entwicklung und zum Sozialverhalten von Wölfen und verschiedenen
Hunderassen ein allgemein übersteigertes Angriffs- und
Kampfverhalten zu verstehen, das aggressive Kommunikation
überwiegend ausschließt und relativ schnell zur Eskalation, zu
Beschädigungskämpfen mit Artgenossen und Menschen führt.
Allgemein übersteigert heißt:
ein inadäquates, der Situation nicht angemessenes, also
biologisch unangebrachtes qualitativ wie quantitativ
sehr ausgeprägtes und verändertes Aggressionsverhalten, gepaart
mit etlichen Verhaltensausfällen und einschränkungen in
anderen Funktionskreisen, biologisch weder vom Ziel noch von der
Funktion her einzuordnen. Leicht auslösbar und durch
Besonderheiten gekennzeichnet, die auch auf hereditäre
organische Defekte zurückzuführen sind.
Nach eigenen Untersuchungen kommt zur
Negativauslese die gestörte Jugendentwicklung und die
spezielle Ausbildung, um den Hund mit einer relativ
gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit zu
erhalten.
Gesteigert aggressive Hunde stehen für
vielfältigen Tiermißbrauch, sind Symptom unserer gestörten
Beziehung zum Tier, unserer teilweise grotesk anmutenden
Naturentfremdung, die bestürzt und ratlos macht, und
kennzeichnen zudem einen extremen Fanatismus bestimmter
Hundezüchter.
Kampfhund ist ein populistischer
Begriff, der soziologisch vieles und biologisch wenig aussagt,
jedenfalls nicht das, was er zu suggerieren scheint.
Rassen zu verdammen, weil bestimmte
Züchter mit bestimmten ihnen angehörenden Hunden
Mißbrauch betreiben, was sowohl tierschutzrelevant als auch
gefährlich ist, wäre unsachlich, unangemessen und zudem eine
Ohrfeige für diejenigen Züchter und Halter, die sich um diese
Rasse bemühen.
Innerhalb der Rassen existiert eine relativ
große Variabilität in bezug auf das Aggressionsverhalten
adulter Hunde. Verhalten ist ja stets das Ergebnis einer
differenzierten Wechselwirkung zwischen Erbanlagen und
Umweltreizen. Die pauschale Beurteilung (Verurteilung) von Rassen
ist wissenschaftlich unhaltbar, da sich jedes individuelle
Hundeverhalten stets unter dem kombinierten Einfluß von
genetischer Disposition und diversen Umwelterfahrungen
entwickelt. Innerhalb der Rasse variieren die konstitutionellen
Verhaltensbereitschaften, zudem ist der Faktor Umwelt alles
andere als eine feststehende Größe. Somit kann weder
zufriedenstellend noch berechtigt übersteigertes
Aggressionsverhalten von der Rasse auf ein Individuum
extrapoliert werden. In der Regel wird nach einem Zwischenfall
von dem beteiligten Hund auf dessen Rasse und von dieser dann auf
jeden Hund dieser Rassezugehörigkeit geschlossen, was
wissenschaftlich völlig unhaltbar ist. Die Jugendentwicklung,
die besonderen Umstände, die zu einem durch Hunde verursachten
Unfall führten, werden in der Regel außer acht gelassen. Rassen
werden hier bunt gemischt mit Phantasiebezeichnungen
aufgeführt, die nicht zuzuordnen, somit auch nicht zu erkennen
und zu identifizieren sind. Pit-Bull und Bandog stehen für
Kreuzungen (zwischen welchen Rassen?), die durch gestörtes
Verhalten gekennzeichnet sein können, jedoch nicht anhand
mophologischer Merkmale zu erkennen sind.
American Staffordshire Terriert und
Staffordshier Bullterrier sind bei gewissenhafter Zucht und
Aufzucht nicht übersteigert aggressiv, was
gleichfalls für Bullterrier und die seltenen Tosa-Inus gilt.
Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de
Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino
Napoletano, Rhodesian Ridgeback: Sie werden mehr oder weniger
willkürlich in die Gruppe der Gefährlichen Hunde
(Aggressiven Hunde) aufgenommen, weil man aufgrund
allgemeiner Kriterien (Größe z.B.) ein gesteigertes
Gefahrenpotential vermutet. Nur müßte man dann auch etliche
andere Rassen aufführen, die großrahmig sind und gezielt (oder
bedingt durch soziale Verwahrlosung)gefährlich (gemacht) werden
können.
Auf Zitate aus kynologischen Werken wird
für die Charakterisierung der aufgeführten Rassen verzichtet.
Über Fila Brasileiro wurde eine ethologische Analyse gefertigt,
die eine völlig adäquate Jugendentwicklung der Welpen sowie
ebensolcher Beziehungen zur Mutterhündin beschreibt. Auch
Verhaltensanalysen zwischen erwachsenen Filas ergaben keinerlei
Hinweise auf Störungen im Bereich des Sozialverhaltens
(Aggressionsverhaltens) (Gramm in Vorb.).
Keine Hunderasse ist a priori gefährlich.
Hunde mit einer Schulterhöhe von über 40 bis 50 cm beißen
nicht zwangsläufig häufiger oder stärker als solche, die einen
oder mehrere Zentimeter darunter liegen.
Verordnungen, die pauschalieren, sind weder
sinnvoll noch verhaltensbiologisch zu begründen, weil die von
Hunden ausgehende potentielle Gefahr, wenn überhaupt,
rasseneutral zu bestimmen ist.
Es muß um individuelle Merkmale gehe, die
auf Verhaltensstörungen, bedingt etwa durch einseitige
Aggressionszucht, hinweisen (strenge Einzelhalten von Tieren, da
bei tiergerechter Gruppenhaltung sofort Ernstkämpfe resultieren,
Störungen in der Welpenaufzucht u.a.).
Die Benennung gefährlicher
Rassen stellt den Hund als alleinigen Verursacher eines
menschengefährdenden Verhaltens dar und seine Maßnahmen
betreffen nur den Hund. Der Mensch, der jede Hundezucht und
Hundeentwicklung beeinflußt, rückt bei dieser Art der
Reglementierung bedenklich in den Hintergrund.
Lebenslange Zucht- und Haltungsverbote für
Täter sind angesagt. Der § 11 b (2) des Deutschen
Tierschutzgesetzes sollte klarer formuliert werden, wie in der
Novellierung zum Tierschutzgesetz auch vorgesehen.
Aggressionszüchtungen sind verhaltensgestörte Lebewesen.
Verhaltensstörungen, zu kennzeichnen als Störungen in der
Verhaltenssteuerung, sind mit Leiden Gekoppelt (Buchholz 1993);
wie wir heute wissen, Qualzuchten ein
Straftatbestand.
Gefährlichkeit, ein
unbestimmter Rechtsbegriff, sollte nicht präventiv an bestimmten
Rassen oder Hunden bestimmter Größe, sondern an individuellen
Merkmalen festgemacht werden, denn die Variabilität innerhalb
der Rassen ist in bezug auf Verhaltensdispositionen groß
(Zuchtlinien) und Verhalten entwickelt sich zudem in
differenzierter Wechselwirkung aus Anlage und Umwelteinflüssen.
Es ist daher sinnlos, die Zucht bzw. die
Haltung bestimmter Rassen zu verbieten oder ihre Haltung von
vornherein bestimmten Restriktionen zu unterwerfen. Der
Missbrauch von Hunden wird so nicht gelöst, ebenso wenig wie das
Problem der Menschengefährdung.
Hunde müssen vielmehr leiden, weil Menschen
sie ohne vernünftigen Grund zu einer Umweltgefährdung machten.
Und hier ist anzusetzen. Es gilt, Menschen wirksam daran zu
hindern, Hunde zu verhaltensgestörten oder verhaltensuntypischen
und menschengefährdenden Individuen zu züchten und auszubilden.
Merkmale, die auf Gefährlichkeit und Tierschutzrelevanz bzw. auf
deren zwangsläufig zu erwartende Genese hinweisen, sind in den
Verordnungen zu benennen, da Gefährlichkeit interpretiert werden
muß (s.o.).
Bei der Novellierung des Deutschen
Tierschutzgesetzes sollte der § 11 b (2) des Deutschen
Tierschutzgesetzes folgendermaßen präzisiert werden: Es
ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder
gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit zu rechnen
ist, daß bei den Nachkommen erblich bedingte
Verhaltensstörungen auftreten.... (Forderung der
Bundestierärztekammer, Stand 19.02.1996). Damit wäre eine
forensische Handhabbarkeit gegeben.
Es sollte zudem definiert werden, wer
Züchter ist, nämlich jeder, der Hunde mit dem Ziel der
Weitergabe bestimmter Merkmale an ihre Nachkommen verpaart. Wer
dabei in Kauf nimmt oder wer es darauf anlegt, daß diese Tiere
ein inadäquat übersteigertes Aggressionsverhalten entwickeln,
darf nicht Züchter sein. Ziele und Methoden der Zucht müssen
auf ein ausgewogenes Sozialverhalten ausgerichtet sein, durch
entsprechend hundgerechte Aufzucht ist dann die soziale
Verträglichkeit gewährleistet. Es gibt Menschen, die weder
Hunde züchten noch halten dürfen. Um sie zu erkennen, sind
verschärfte Kontrollen der Hundehaltungen nicht mehr zu umgehen
und Züchterlizenzen müssen staatlich vergeben werden.
Hundezucht-Verordnungen wären zu begrüßen.
Ausbildung: Es muß klar definiert werden,
daß das Aufhängen von Hunden an Fellstücken oder
Säcken mit Drahtseilwinde nicht tiergerecht ist und in keiner
tiergerechten Hundeausbildung vorkommt. Das gilt ebenso für das
Training auf Laufbändern. Wenn lebende
Beutetiere vorgehalten werden, greift das Deutsche
Tierschutzgesetz (§ 3, Punkt 7), das verbietet, ein Tier an
einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu
prüfen. Insgesamt führen diese Maßnahmen am Tier zu
untypischer, übersteigerter Angriffsbereitschaft und einem
ebensolchen Kampfverhalten und sind tierschutzrelevant, da sie
das hundliche Sozialverhalten beeinträchtigen und soziale
Unverträglichkeit resultiert.
Dr. Dorit Feddersen-Petersen