Gutachten

Dr. Dorit Urd Feddersen-Petersen, Ethologin

Fachtierärztin für Verhaltenskunde; zus. Bez.: Tierschutzkunde

INSTITUT FÜR HAUSTIERKUNDE
CHRISTIAN-ALBRECHTS-UNIVERSITÄT ZU KIEL

Gutachten zu folgender Fragestellung:

Ist bei allen Exemplaren der nachfolgend aufgeführten Hunderassen a priori aufgrund rassespezifischer Merkmale von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback?

1. Grundsätzliche Ausführungen

Die Aggressivität, das Ausmaß der Angriffsbereitschaft, kennzeichnet eine ganz spezifische Motivationslage (Handlungsbereitschaft, innere Gestimmtheit) eines Hundes in einer ganz bestimmten Situation und wird von etlichen endogenen und exogenen Faktoren beeinflußt. Umwelteinflüsse, zumal belebte wie unbelebte Reize in der frühen Jugendentwicklung, die Sozialisation und Bindung an Menschen und Artgenossen, das Alter (Vielfalt und Art sozialer Erfahrungen), der soziale Status in der Gruppe/Familie und beispielsweise das jeweilige Territorium (zuhause, neutral, fremd) spielen eine entscheidende Rolle für das individuelle, situative Aggressionsverhalten. Dieses gilt für jeden Hund.

Das beobachtbare Verhalten eines jeden aggressiv gestimmten Hundes ist also von zahlreichen Einflüssen und Reizen abhängig – und Ausdruck oder Indikator für den so differenziert wechselseitig beeinflußbaren inneren Zustand des Tieres – in einer ganz bestimmten Situation.

Die Abhängigkeit der Motivationssysteme von verschiedenen Faktoren und der Abhängigkeit untereinander ist so vielfältig wie variabel.

Aggressivität ist innerhalb gewisser Grenzen für Tierarten festgelegt (Immelmann 1982), in bezug auf Haustiere gilt dies auch für Rassen (Feddersen-Petersen 1994; Gattermann 1993). Aggressives Verhalten ist jedoch nicht beliebig extrapolierbar und muß keineswegs typisch für das betreffende Individuum einer Rasse sein, weshalb eine Beurteilung der potentiellen „Gefährlichkeit“ eines Hundes, somit der Art und des Ausmaßes seiner Aggressivität in bestimmten Situationen, für außerordentlich schwierig bis unmöglich erachtet wird. So eine Beurteilung setzt voraus, daß ein Hund gut bekannt ist, seine Reaktionen in aggressiven Interaktionen mit Artgenossen wie Menschen mehrfach beobachtet wurden und seine Fähigkeit zur aggressiven Kommunikation (Austausch von Signalen im aggressiven Kontext ohne Eskalation, ohne Zubeißen, ohne Ernstkampf) bekannt ist. Selbst dann können überraschende Umweltkonstellationen nicht vorhersehbare Reaktionen eines Hundes bewirken.

2. Was ist unter einer gesteigerten Aggressivität zu verstehen, wie stellt man sie fest?

Will man Hypotrophien (Abnahmen, Verringerungen) oder Hypertrophien (Zunahmen, Übersteigerungen) von Verhaltensweisen innerhalb bestimmter Funktionskreise („Verhaltenssystem“, wie z.B. Aggression) bestimmen, benötigt man ein Bezugssystem.

Häufigkeits- oder Qualitätsverschiebungen im Verhalten von Haustieren sind nur zu beweisen, zu messen sowie in ihrer Bedeutung für das Tier in seinem Sozialsystem zu ermessen, wenn vergleichende Untersuchungen mit der Stammart vorliegen. Domestikationsbedingte Änderungen können sich auf relativ schwächer oder stärker ausgebildete Änderungen in der Art, Häufigkeit oder Auslösbarkeit von Verhaltensweisen beziehen (Miller 199797). Selektive Zuchtwahl kann diese Verschiebungen festigen.

Da Untersuchungen zum Wolfsverhalten uns zwar essentielle Kenntnisse zur biologischen Bedeutung von Verhaltensweisen, die wir mehr oder weniger modifiziert bei Hunden finden, nicht aber Aufschlüsse über „Wünschenswertes Hundeverhalten“ zu liefern vermögen, weil Wölfe ganz andere ökologische Ansprüche als Hunde haben und der Domestikationsprozess keine pathologischen Varianten der Wildarten hervorbrachte, sondern Hausiere, die in einer besonderen „ökologischen Nische“ (Herre und Röhrs 1990) streßfrei mit uns leben können (bis auf einige Extremformen), sind zudem vergleichende Untersuchungen an verschiedenen Hunderassen unter definierten Bedingungen vonnöten, um „gesteigerte Aggressivität“ definieren zu können. Im folgenden beziehe ich mich auf die am Institut für Hautierkunde durchgeführten Analysen zum Sozialverhalten von über 20 Hunderassen (Feddersen-Petersen 1995). Zudem benötigen wir Fallbeispiele zur Genese eines relativ übersteigerten Aggressionsverhaltens, wie es beispielsweise bei sozial deprivierten Hunden aus sog. Massenzuchten in sozial bedrängten Situationen auftritt und Symptom ihres gestörten Verhaltens sein kann.

Aggressives Verhalten bei Hunden wird bedingt oder verursacht von mindestens neun unterschiedlichen Systemzusammenhängen (Hassenstein 1994). Menschen spielen als Sozialpartner von Hunden eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Entwicklung „typischer“ aggressiver Interaktionen, so auch eines relativ gesteigerten Aggressionsverhaltens.

Aggressives Verhalten, normaler Bestandteil des Sozialverhaltens auch bei Haushunden, kann also in bestimmter Ausprägung und unter besonderen Gegebenheiten zu Ausdruck eines gestörten Organismus – Umwelt – Gefüges und damit Indikator für Verhaltensstörungen (und Leiden) werden, so z.B. auch bei genetischen Defekten als Folge unbiologischer Zuchtauslese. „Pit-Bull-Terrier“ (Kreuzungen) zeigten ein grotesk übersteigertes Aggressionsverhalten, das ein Zusammenleben der Welpen untereinander und mit der Mutterhündin unmöglich machte (Feddersen-Petersen 1995). Zur „Negativauslese“ bei der Verpaarung (streng einseitige Selektion auf Angriffs- und Kampfverhalten) kamen eine gestörte Jugendentwicklung sowie eine Aggressionsdressur.

Gesteigerte Aggressivität ist hier maßgeblich auf hereditär organische Defizite, einschließlich zentralnervöser Mechanismen zurückzuführen. So werden Verhaltensänderungen zu Indikatoren für schadensträchtige Situationen, die auf angeborene Defekte hinweisen, welche der Bedarfsdeckung (Tschanz 1993) entgegenwirken bzw. nicht dazu angetan sind, der Schadensvermeidung für das Tier und dessen Verband zu dienen.

Die normativ bestimmte Norm (gegeben durch das Gelingen von Selbstaufbau, Selbsterhalt und Fortpflanzung) wird nicht mehr erreicht. Die Hunde gelangen mit ihrer Umwelt nicht zur Harmonie, weil sie von Geburt an ihre Regelkreise nicht in eine Homöostase zu bringen vermögen. Außerdem verursachen „Aggressionszüchtungen“ Schmerzen, Leiden und Schäden beim Tier selbst durch Verletzungen im Kampf (bzw. danach). Zudem können solche Hunde nur unter freiheitsbeschränkenden Zwangsmaßnahmen gehalten werden – und müssen, da letztendlich niemand mehr mit ihnen umgehen kann, in vielen Fällen eingeschläfert werden.

Symptome der beschrieben Übersteigerungen sind in stark abgeschwächter Form bei bestimmten Zuchten der Rasse American Staffordshire Terrier zu finden (Redlich, in Vorb.; Feddersen-Petersen, in Vorb.) oder sie werden für bestimmte Zuchtlinien des Bullterriers beschrieben (Schleger 1983). George (1995), die Bullterrier anderer Zuchtlinien analysierte, konnte Verhaltensausfälle wie –übersteigerungen nicht bestätigen.

Unter einer Hypertrophie im Bereich des Aggressionsverhaltens ist nach vergleichenden Untersuchungen zur Entwicklung und zum Sozialverhalten von Wölfen und verschiedenen Hunderassen ein allgemein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten zu verstehen, das aggressive Kommunikation überwiegend ausschließt und relativ schnell zur Eskalation, zu Beschädigungskämpfen mit Artgenossen und Menschen führt.

„Allgemein übersteigert“ heißt: ein inadäquates, der Situation nicht angemessenes, also „biologisch unangebrachtes“ qualitativ wie quantitativ sehr ausgeprägtes und verändertes Aggressionsverhalten, gepaart mit etlichen Verhaltensausfällen und –einschränkungen in anderen Funktionskreisen, biologisch weder vom Ziel noch von der Funktion her einzuordnen. Leicht auslösbar und durch Besonderheiten gekennzeichnet, die auch auf hereditäre organische Defekte zurückzuführen sind.

Nach eigenen Untersuchungen kommt zur Negativauslese die gestörte Jugendentwicklung und die „spezielle Ausbildung“, um den Hund mit einer relativ „gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit“ zu erhalten.

Gesteigert aggressive Hunde stehen für vielfältigen Tiermißbrauch, sind Symptom unserer gestörten Beziehung zum Tier, unserer teilweise grotesk anmutenden Naturentfremdung, die bestürzt und ratlos macht, und kennzeichnen zudem einen extremen Fanatismus bestimmter Hunde“züchter“.

„Kampfhund“ ist ein populistischer Begriff, der soziologisch vieles und biologisch wenig aussagt, jedenfalls nicht das, was er zu suggerieren scheint.

Rassen zu verdammen, weil bestimmte „Züchter“ mit bestimmten ihnen angehörenden Hunden Mißbrauch betreiben, was sowohl tierschutzrelevant als auch gefährlich ist, wäre unsachlich, unangemessen und zudem eine Ohrfeige für diejenigen Züchter und Halter, die sich um diese Rasse bemühen.

3. Ist den aufgeführten Rassen ein „gesteigertes Aggressionsverhalten“ zuzuschreiben?

Innerhalb der Rassen existiert eine relativ große Variabilität in bezug auf das Aggressionsverhalten adulter Hunde. Verhalten ist ja stets das Ergebnis einer differenzierten Wechselwirkung zwischen Erbanlagen und Umweltreizen. Die pauschale Beurteilung (Verurteilung) von Rassen ist wissenschaftlich unhaltbar, da sich jedes individuelle Hundeverhalten stets unter dem kombinierten Einfluß von genetischer Disposition und diversen Umwelterfahrungen entwickelt. Innerhalb der Rasse variieren die konstitutionellen Verhaltensbereitschaften, zudem ist der Faktor Umwelt alles andere als eine feststehende Größe. Somit kann weder zufriedenstellend noch berechtigt „übersteigertes Aggressionsverhalten“ von der Rasse auf ein Individuum extrapoliert werden. In der Regel wird nach einem Zwischenfall von dem beteiligten Hund auf dessen Rasse und von dieser dann auf jeden Hund dieser Rassezugehörigkeit geschlossen, was wissenschaftlich völlig unhaltbar ist. Die Jugendentwicklung, die besonderen Umstände, die zu einem durch Hunde verursachten Unfall führten, werden in der Regel außer acht gelassen. Rassen werden hier „bunt gemischt“ mit Phantasiebezeichnungen aufgeführt, die nicht zuzuordnen, somit auch nicht zu erkennen und zu identifizieren sind. Pit-Bull und Bandog stehen für Kreuzungen (zwischen welchen Rassen?), die durch gestörtes Verhalten gekennzeichnet sein können, jedoch nicht anhand mophologischer Merkmale zu erkennen sind.

American Staffordshire Terriert und Staffordshier Bullterrier sind bei gewissenhafter Zucht und Aufzucht nicht „übersteigert aggressiv“, was gleichfalls für Bullterrier und die seltenen Tosa-Inus gilt.

Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback: Sie werden mehr oder weniger willkürlich in die Gruppe der „Gefährlichen Hunde“ („Aggressiven Hunde“) aufgenommen, weil man aufgrund allgemeiner Kriterien (Größe z.B.) ein gesteigertes Gefahrenpotential vermutet. Nur müßte man dann auch etliche andere Rassen aufführen, die großrahmig sind und gezielt (oder bedingt durch soziale Verwahrlosung)gefährlich (gemacht) werden können.

Auf Zitate aus kynologischen Werken wird für die Charakterisierung der aufgeführten Rassen verzichtet. Über Fila Brasileiro wurde eine ethologische Analyse gefertigt, die eine völlig adäquate Jugendentwicklung der Welpen sowie ebensolcher Beziehungen zur Mutterhündin beschreibt. Auch Verhaltensanalysen zwischen erwachsenen Filas ergaben keinerlei Hinweise auf Störungen im Bereich des Sozialverhaltens (Aggressionsverhaltens) (Gramm in Vorb.).

Keine Hunderasse ist a priori gefährlich. Hunde mit einer Schulterhöhe von über 40 bis 50 cm beißen nicht zwangsläufig häufiger oder stärker als solche, die einen oder mehrere Zentimeter darunter liegen.

4. Ausblick.

Verordnungen, die pauschalieren, sind weder sinnvoll noch verhaltensbiologisch zu begründen, weil die von Hunden ausgehende potentielle Gefahr, wenn überhaupt, rasseneutral zu bestimmen ist.

Es muß um individuelle Merkmale gehe, die auf Verhaltensstörungen, bedingt etwa durch einseitige Aggressionszucht, hinweisen (strenge Einzelhalten von Tieren, da bei tiergerechter Gruppenhaltung sofort Ernstkämpfe resultieren, Störungen in der Welpenaufzucht u.a.).

Die Benennung „gefährlicher Rassen“ stellt den Hund als alleinigen Verursacher eines menschengefährdenden Verhaltens dar und seine Maßnahmen betreffen nur den Hund. Der Mensch, der jede Hundezucht und Hundeentwicklung beeinflußt, rückt bei dieser Art der Reglementierung bedenklich in den Hintergrund.

Lebenslange Zucht- und Haltungsverbote für Täter sind angesagt. Der § 11 b (2) des Deutschen Tierschutzgesetzes sollte klarer formuliert werden, wie in der Novellierung zum Tierschutzgesetz auch vorgesehen. Aggressionszüchtungen sind verhaltensgestörte Lebewesen. Verhaltensstörungen, zu kennzeichnen als Störungen in der Verhaltenssteuerung, sind mit Leiden Gekoppelt (Buchholz 1993); wie wir heute wissen, „Qualzuchten“ ein Straftatbestand.

„Gefährlichkeit“, ein unbestimmter Rechtsbegriff, sollte nicht präventiv an bestimmten Rassen oder Hunden bestimmter Größe, sondern an individuellen Merkmalen festgemacht werden, denn die Variabilität innerhalb der Rassen ist in bezug auf Verhaltensdispositionen groß (Zuchtlinien) und Verhalten entwickelt sich zudem in differenzierter Wechselwirkung aus Anlage und Umwelteinflüssen.

Es ist daher sinnlos, die Zucht bzw. die Haltung bestimmter Rassen zu verbieten oder ihre Haltung von vornherein bestimmten Restriktionen zu unterwerfen. Der Missbrauch von Hunden wird so nicht gelöst, ebenso wenig wie das Problem der Menschengefährdung.

Hunde müssen vielmehr leiden, weil Menschen sie ohne vernünftigen Grund zu einer Umweltgefährdung machten. Und hier ist anzusetzen. Es gilt, Menschen wirksam daran zu hindern, Hunde zu verhaltensgestörten oder verhaltensuntypischen und menschengefährdenden Individuen zu züchten und auszubilden. Merkmale, die auf Gefährlichkeit und Tierschutzrelevanz bzw. auf deren zwangsläufig zu erwartende Genese hinweisen, sind in den Verordnungen zu benennen, da Gefährlichkeit interpretiert werden muß (s.o.).

Bei der Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes sollte der § 11 b (2) des Deutschen Tierschutzgesetzes folgendermaßen präzisiert werden: „ Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit zu rechnen ist, daß bei den Nachkommen erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten....“ (Forderung der Bundestierärztekammer, Stand 19.02.1996). Damit wäre eine forensische Handhabbarkeit gegeben.

Es sollte zudem definiert werden, wer Züchter ist, nämlich jeder, der Hunde mit dem Ziel der Weitergabe bestimmter Merkmale an ihre Nachkommen verpaart. Wer dabei in Kauf nimmt oder wer es darauf anlegt, daß diese Tiere ein inadäquat übersteigertes Aggressionsverhalten entwickeln, darf nicht Züchter sein. Ziele und Methoden der Zucht müssen auf ein ausgewogenes Sozialverhalten ausgerichtet sein, durch entsprechend hundgerechte Aufzucht ist dann die soziale Verträglichkeit gewährleistet. Es gibt Menschen, die weder Hunde züchten noch halten dürfen. Um sie zu erkennen, sind verschärfte Kontrollen der Hundehaltungen nicht mehr zu umgehen und Züchterlizenzen müssen staatlich vergeben werden. Hundezucht-Verordnungen wären zu begrüßen.

Ausbildung: Es muß klar definiert werden, daß das „Aufhängen“ von Hunden an Fellstücken oder Säcken mit Drahtseilwinde nicht tiergerecht ist und in keiner tiergerechten Hundeausbildung vorkommt. Das gilt ebenso für das „Training“ auf Laufbändern. Wenn lebende „Beutetiere“ vorgehalten werden, greift das Deutsche Tierschutzgesetz (§ 3, Punkt 7), das verbietet, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Insgesamt führen diese Maßnahmen am Tier zu untypischer, übersteigerter Angriffsbereitschaft und einem ebensolchen Kampfverhalten und sind tierschutzrelevant, da sie das hundliche Sozialverhalten beeinträchtigen und soziale Unverträglichkeit resultiert.

Dr. Dorit Feddersen-Petersen

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