BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

Drucksache   16/5734

16. Wahlperiode 

                                                                                                         20.03.01          

 

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Andrea Franken und Sabine Steffen (GAL)

und Antwort des Senats

 

 

 

Betr.: Umsetzung der Hundeverordnung

 

Anlässlich einer Anfang Februar durchgeführten Begehung der Hundehalle im Harburger Hafen konnte ich mir ein Bild von der Unterbringung der Tiere machen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

  1. Wie hoch ist die Platzkapazität der Auffanghalle ?

Derzeit können 209 Hunde untergebracht werden

  1. Wie viele Hunde, aufgeschlüsselt nach Kategorien, befinden sich mittlerweile in der Auffanghalle ?

Am 10.03.2001 befanden sich in Harburg 197 Hunde. Davon sind 173 Hunde der Kategorie I, 22 Hunde der Kategorie II und 2 Hunde der Kategorie III zuzuordnen. Hierin sind 12 vermittelbare Hunde enthalten, die im Austausch mit dem Hamburger Tierschutzverein vorübergehend in Harburg untergebracht sind.

  1. Wie viele dieser Hunde sind – z.B. nach durchgeführtem Wesenstest – als gesteigert aggressiv einzustufen ?

Da bei einem Teil der Hunde der Wesenstest (vgl. Drs. 16/5062, Antwort zu VIII. 3 bis 5) noch nicht abgeschlossen werden konnte, kann über den Anteil gesteigert aggressiver Hunde noch keine abschließende Aussage getroffen werden.

  1. Wie viele im Gewahrsam des Senats befindliche Hunde wurden bislang getötet ? Aus welchen Gründen ?

Insgesamt wurden bisher 17 Hunde getötet, davon drei Hunde aus Krankheitsgründen und 14 Hunde, weil Tatsachen vorlagen, die die Annahme rechtfertigten, dass die Hunde auch in Zukunft eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Mensch oder Tier darstellen.

 

  1. In der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Abg. Lutz Job s u.a., Bürgerschafts-Drs. 16/ 5062, VIII.20, 21 hat der Senat sich wie folgt geäußert: „Wenn sich Hunde als nicht gefährlich erwiesen, ist es das Ziel, sie zu vermitteln.“

5.a. Was hat der Senat bzw. der vom Senat beauftragte Hamburger Tierschutzverein von 1841 bislang unternommen, um Hunde der Kategorie 1, die sich als nicht gefährliche erwiesen haben, zu vermitteln ?

5.b. Wie viele Hunde wurden seit In-Kraft-treten der Hundeverordnung aus dem Gewahrsam des Senats heraus vermittelt ?

 Die zuständige Behörde hat mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. eine Zusatzvereinbarung zum Vertrag vom 10./30.10.1997 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Verein abgeschlossen. Danach ist dem Hamburger Tierschutzverein die Vermittlung übertragen. Der Hamburger Tierschutzverein bietet in Frage kommende Hunde im Rahmen seiner langjährigen Vermittlungspraxis an und arbeitet mit ihm bekannten auswärtigen Tierheimen und Tierschutzorganisationen zusammen. Siehe hierzu auch Antwort zu VIII. 22 in der Drucksache 16/5062.

Wie viele der Hunde inzwischen vermittelt wurden, wird im Einzelnen nicht statistisch erfasst. Die zuständige Behörde geht davon aus, dass die Vermittlungsbemühungen bisher in rund 40 Fällen erfolgreich waren.

 

5.c. Werden Hunde, die sich als nicht gefährlich erwiesen haben, auch an zuverlässige Personen innerhalb Hamburgs vermittelt ? Wenn nein: Warum nicht ?

 Ja.

  5.d. Ist es richtig, dass der Hamburger Tierschutzverein von 1841 für die Vermittlung von Kategorie-1-Hunden aus dem Gewahrsam des Senats eine Gebühr von DM 1.000,-- fordert? Wenn ja: Wofür ist diese Gebühr ? Wenn nein: Wie hoch ist die Gebühr ?

 Es steht dem Hamburger Tierschutzverein – wie bei der Vermittlung anderer Tiere auch – frei, sich entstandene Kosten in jeweils angemessener Höhe erstatten zu lassen.

 

  1. In der o.g. Drucksache hat der Senat sich weiter wie folgt geäußert: „Sind die Vermittlungsbemühungen nicht erfolgreich und ist absehbar, dass dem Tier die Haltung unter den gegebenen Umständen auf Dauer nicht zuzumuten ist, ist zu prüfen, ob eine Tötung in Frage kommt (...)“

6.a. Wie viel Personal wird insgesamt für die Pflege und Fütterung der Hunde beschäftigt und wie viele Mitarbeiter sind davon pro Tag in der Auffanghalle tätig?

 Insgesamt werden für Fütterung und Pflege neun Personen beschäftigt. Täglich sind davon sechs Personen tätig.

 

6.b. Beabsichtigt der Senat, die Unterbringungsbedingungen in der Halle zu verbessern, etwa durch den Einsatz ehrenamtlicher Kräfte, die solche Hunde, die sich nicht als gefährlich erwiesen haben, betreuen und ausführen? Wenn nein: Warum nicht?

 Nach Auffassung der zuständigen Behörde ist es nicht erforderlich, die Zahl der Personen, die die Hunde in Harburg betreuen, aufzustocken, weil eine umfassende Versorgung gewährleistet ist.

 

6.c. Wie groß ist die Auslauffläche? Beabsichtigt der Senat diese zu vergrößern? Wenn nein: Warum nicht?

Die Größe der Auslauffläche beträgt ca. 350 Quadratmeter. Eine Erweiterung ist nicht vorgesehen, weil sich die Fläche im täglichen Umgang mit den Hunden als ausreichend erwiesen hat.

 

  1. Wie gedenkt der Senat zu verfahren, wenn die Unterbringungskapazitäten der Harburger Halle ausgeschöpft sind?

 Derzeit reichen die vorhandenen Kapazitäten aus.

 

  1. Wie viele Genehmigungsanträge zur Haltung eines Kategorie-1-Hundes wurden mittlerweile insgesamt gestellt ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)
  2. Wie viele Genehmigungen und wie viele Ablehnungen wurden erteilt ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)
  3. Wie viele Anträge sind noch nicht beschieden ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)
  4. Wie viele Widersprüche wurden gegen Ablehnungsbescheide eingereicht ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)

 Bis zum 01.03.2001 wurden 463 Anträge auf Erlaubniserteilung gestellt. Davon haben sich 85 Anträge anderweitig (z.B. durch Rücknahme) erledigt, so dass 378 Anträge zur Entscheidung verblieben sind. Aufgeschlüsselt nach Bezirken ergeben sich folgende Angaben:

 

Bezirksamt

Anträge

Erteilte Erlaubnisse

Abgelehnte Erlaubnisse

In Bearbeitung

Widersprüche

Hamburg-Mitte

70

13

3

54

2

Altona

62

10

11

41

3

Eimsbüttel

51

14

1

36

-

Hamburg-Nord

49

17

24

8

10

Wandsbek

71

20

5

46

2

Bergedorf

16

2

9

5

2

Harburg

59

11

8

40

2

Gesamt

378

87

61

230

21

(Richtige Summe, Korrektur durch die IG verantw.Hh)

16

 

  1. Wie viele Widersprüche sind bereits entschieden ? (Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken)

Keine

 

  1. Wie viele Bußgeldbescheide wurden im Zusammenhang mit der Hundeverordnung bisher erteilt und wie hoch sind die „Bußgeld-Einnahmen“ ?

Aufgrund von Verstößen gegen die Hundeverordnung wurden bisher 27 Bußgelder mit einem Gesamtvolumen von 60.558,-- DM verhängt.